Die Legalisierung läuft oftmals in einem mehrstufigen Verfahren ab. In vielen Fällen muss das Dokument zuerst durch eine örtliche Behörde, eine Kantons- oder Bundesbehörde sowie anschliessend durch die Botschaft des jeweiligen Landes beglaubigt werden, um als echt und rechtsgültig anerkannt zu werden.
Wir sind Ihnen dabei von A-Z behilflich!
Bei folgenden Ämtern und Institutionen können wir für Sie Dokumente beglaubigen lassen:
Notariat schweizweit
Staatskanzlei
Bundeskanzlei
Handelskammer
Arabo-Suisse-Chamber
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100% Schweizer Qualität
Übersetzung in 140 Sprachen
20 Jahre Erfahrung
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Bestpreis-Garantie
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Notarielle Beglaubigungen
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Auf welchen Ämtern / Behörden beglaubigen wir?
Häufig angefragte Länder: