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Ihr Schweizer Übersetzungsspezialist seit über 10 Jahren mit weltweitem Netzwerk und Bestpreisgarantie. Lassen Sie sich von unserem unschlagbaren Service überzeugen!

BEGLAUBIGUNG
Wir bieten neben unserem Übersetzungsdienst auch alle Arten von Beglaubigungen an. Benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung, eine Apostille oder eine Legalisierung durch ein Konsulat? Wir helfen Ihnen gerne!
ÜBERSETZUNG
Wir übersetzen Ihnen alle Arten von Dokumenten und aus jedem Themenbereich zu sehr attraktiven Konditionen. Unsere Übersetzer sind schnell, kompetent und unschlagbar günstig!
SPRACHEN
Wir übersetzen für Sie seit über 10 Jahren in über 100 Sprachen. Sollten Sie Ihre Zielsprache hier nicht aufgelistet finden, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir sprechen alle Sprachen!
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Haben Sie private oder geschäftliche Dokumente, die übersetzt, beglaubigt oder legalisiert werden müssen? Dann sind Sie hier genau richtig! Gerne helfen wir Ihnen dabei, dass Ihre Dokumente bei der zuständigen Behörde amtlich und rechtlich anerkannt werden.

Und so einfach funktioniert es!

Unsere Vorteile

100% Schweizer Qualität
Übersetzung in 140 Sprachen
20 Jahre Erfahrung
Express-Service
Bestpreis-Garantie
Flexible Zahlungslösungen
Notarielle Beglaubigungen
Apostille & Legalisierung
24/7 Erreichbarkeit
Weltweiter Versand
Datenschutz

Falls Sie Fragen oder Unklarheiten haben, dann kontaktieren Sie uns rund um die Uhr unter info@certifiedtranslations.ch oder +41 41 410 61 61. Gerne helfen wir Ihnen weiter!

Beglaubigungen, Apostillen und Legalisierungen

Was tun wir?

Wir bieten Ihnen einen schnellen, einfachen und günstigen Service zur Legalisation Ihrer privater oder geschäftlicher Dokumente. Egal ob Sie eine beglaubigte Übersetzung, eine Apostille oder eine konsularische Legalisierung benötigen – wir sind Ihr Ansprechpartner.

Die Legalisation von Dokumenten erfolgt oftmals einem mehrstufigen Verfahren. Je nach Verwendungszweck muss das Dokument durch eine örtliche Behörde resp. eine Kantons- oder Bundesbehörde sowie anschliessend durch eine Konsularabteilung eines bestimmten Landes beglaubigt werden, um als echt und rechtsgültig anerkannt zu werden.

Senden Sie uns einen Scan Ihrer Dokumente an info@certifiedtranslations.ch und erhalten Sie innert 1 Stunde eine unverbindliche Offerte

Senden Sie uns Ihre Dokumente per Einschreiben zu – diese werden von uns umgehend bearbeitet

Erhalten Sie Ihre Dokumente fristgerecht per Einschreiben oder per Kurier zugeschickt

Apostille

Die Apostille ist ein Stempel, mit dem die Echtheit eines offiziellen Dokuments bestätigt wird. Apostillen werden von den zuständigen Schweizer Staatskanzleien ausgestellt, die damit die Echtheit des Dokuments bescheinigen. Sie wird in all den Ländern akzeptiert, die dem Haager Abkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten sind. Das Dokument muss dann nicht mehr der entsprechenden Botschaft vorgelegt werden.

Wir können für Sie Apostillen für kantonale oder eidgenössische Dokumente einholen. Ebenso für beglaubigte Kopien oder Übersetzungen.

Für die Länder die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind, muss die Überbeglaubigung von dem entsprechenden Konsulat oder Botschaft eingeholt werden.

Legalisierung

Für die Länder die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind, muss die Überbeglaubigung beim entsprechenden Konsulat resp. der Botschaft eingeholt werden.
Unter Überbeglaubigung resp. Legalisation versteht man die offizielle Feststellung der Echtheit und Rechtsgültigkeit von Dokumenten zur Verwendung im Ausland. Wenn Sie ein in der Schweiz ausgestelltes offizielles Dokument im Ausland verwenden möchten, verlangen die dortigen Behörden meist eine Legalisation, bevor es als gültig angesehen werden kann.

Wir können für Sie Legalisationen bei sämtlichen Konsulaten einholen. Jedes Land hat seine eigenen Legalisationsvorschriften, die sich je nach Art des Dokuments und dem Verwendungszweck unterscheiden. Kontaktieren Sie uns für eine Offerte.

Beglaubigte Übersetzungen

Als professionelle Übersetzungsagentur können wir Ihre Dokumente bei Bedarf in alle erwünschten Sprachen übersetzen und Ihnen dafür ein Zertifikat ausstellen. Wenn Ihre Dokumente für den offiziellen Gebrauch bei Behörden, Ämtern oder Institutionen im In- und Ausland bestimmt ist, benötigen Sie eine notarielle Beglaubigung Ihrer Übersetzung, also eine beglaubigte Übersetzung. Die notarielle Beglaubigung verleiht Ihrer Übersetzung die Rechtswirksamkeit und wird amtlich anerkannt.

Durch unseren Notariats-Service können wir Ihnen sowohl notarielle beglaubigte Kopien als auch beglaubigte Übersetzungen organisieren. Bitte kontaktieren Sie uns jederzeit.

Wir unterstützen Sie sowohl bei privaten als auch bei geschäftlichen Dokumenten die für den amtlichen Gebrauch legalisiert werden müssen.

Im privaten Bereich werden oft folgende Dokumente notariell beglaubigt übersetzt:

Unsere Vorteile

Zivilstandsdokumente: Geburtsurkunden, Geburtsscheine, Ehescheine
Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Scheidungsverträge
Arztzeugnisse, Impfausweise
Mietverträge, Wohnsitzbescheinigungen
Betreibungs- und Strafregisterauszüge
Papiere für Immigration, Emigration und Einbürgerungsgesuche
Pässe, Ausweise und Visa

100% Schweizer Qualität
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Flexible Zahlungslösungen
Notarielle Beglaubigungen
Apostille & Legalisierung
24/7 Erreichbarkeit
Weltweiter Versand
Datenschutz

Im geschäftlichen Umfeld verlangen ausländische Staaten oder Unternehmen folgende Dokumente entweder legalisiert (notariell beglaubigte Übersetzungen oder Kopien):

Schul- pder Universitätszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Diplome, Lebensläufe
Arbeitsverträge, Handelsverträge, Kaufverträge, Kreditverträge
Patente und Patentanmeldungen
GeschäftsbedingungenHandelsregisterauszüge und Statuten
Handelsregisterauszüge und Statuten
Zertifikate, (Export)-Bescheinigungen, Rechnungen und Ursprungszeugnisse
Steuererklärungen
Bankverbindungen

Dokumente, die häufig eine legalisiert werden müssen:

Dokumente, die häufig eine legalisiert werden müssen:

Wir unterstützen Sie sowohl bei privaten als auch bei geschäftlichen Dokumenten die für den amtlichen Gebrauch legalisiert werden müssen.

Im privaten Bereich werden oft folgende Dokumente notariell beglaubigt übersetzt:

  • Zivilstandsdokumente: Geburtsurkunden, Geburtsscheine, Ehescheine
  • Heiratsurkunden, Scheidungsurteile, Scheidungsverträge
  • Arztzeugnisse, Impfausweise
  • Mietverträge, Wohnsitzbescheinigungen
  • Betreibungs- und Strafregisterauszüge
  • Papiere für Immigration, Emigration und Einbürgerungsgesuche
  • Pässe, Ausweise und Visa

Im geschäftlichen Umfeld verlangen ausländische Staaten oder Unternehmen folgende Dokumente entweder legalisiert (notariell beglaubigte Übersetzungen oder Kopien):

  • Schul- pder Universitätszeugnisse, Arbeitszeugnisse, Diplome, Lebensläufe
  • Arbeitsverträge, Handelsverträge, Kaufverträge, Kreditverträge
  • Patente und Patentanmeldungen
  • GeschäftsbedingungenHandelsregisterauszüge und Statuten
  • Handelsregisterauszüge und Statuten
  • Zertifikate, (Export)-Bescheinigungen, Rechnungen und Ursprungszeugnisse
  • Steuererklärungen
  • Bankverbindungen

Die Legalisierung läuft oftmals in einem mehrstufigen Verfahren ab. In vielen Fällen muss das Dokument zuerst durch eine örtliche Behörde, eine Kantons- oder Bundesbehörde sowie anschliessend durch die Botschaft des jeweiligen Landes beglaubigt werden, um als echt und rechtsgültig anerkannt zu werden.

Wir sind Ihnen dabei von A-Z behilflich!

Bei folgenden Ämtern und Institutionen können wir für Sie Dokumente beglaubigen lassen:

Unsere Vorteile

Notariat schweizweit
Staatskanzlei
Bundeskanzlei
Handelskammer
Arabo-Suisse-Chamber
Ausländische Konsulate

100% Schweizer Qualität
Übersetzung in 140 Sprachen
20 Jahre Erfahrung
Express-Service
Bestpreis-Garantie
Flexible Zahlungslösungen
Notarielle Beglaubigungen
Apostille & Legalisierung
24/7 Erreichbarkeit
Weltweiter Versand
Datenschutz

Auf welchen Ämtern / Behörden beglaubigen wir?

Ägypten
Oman
Libanon
Russland
Algerien
Irak
Qatar
Saudi Arabien
China
Iran
Libyen
VAE
Häufig angefragte Länder:
Unsere Vorteile

100% Schweizer Qualität
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20 Jahre Erfahrung
Express-Service
Bestpreis-Garantie
Flexible Zahlungslösungen
Notarielle Beglaubigungen
Apostille & Legalisierung
24/7 Erreichbarkeit
Weltweiter Versand
Datenschutz

Länder

Wir sind in Europa in diversen Ländern mit eigenen Büros vertreten und können Ihnen dank unserem internationalen Netzwerk in einer Vielzahl an Ländern behilflich sein mit der Legalisierung von Dokumenten. D.h. auch wenn Ihre Dokumente nicht in der Schweiz ausgestellt wurden, können wirdiese trotzdem für Sie legalisieren lassen, ohne dass Sie extra ins Ursprungsland des Dokumentes reisen müssen.

Deutschland
Österreich
Slowakei
Frankreich
Polen
Tschechien
Holland
Portugal
Ungarn
Irland
Russland
USA
Kanada
Schweiz
VAE
Kroatien
Spanien
Vereinigtes Königreich
Unsere Servicegebühren
Unsere Vorteile
Bei 1 Behörde
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Beglaubigung / Legalisierung pro Behörde

CHF 50.00.-
Bei 2 Behörden
CHF 40.00.-
Ab 3 Behörden
CHF 30.00.-
Zusatzservices & Versand
Expressbearbeitung (pro Auftrag)
CHF 30.00.-
Anfertigung von Konsularkopien
CHF 1.00.- / Kopie
Versand per Einschreiben
CHF 6.00.-
Versand per DHL Europa
CHF 60.00.-
Versand per DHL weltweit
CHF 80.00.-
Direktlieferung per Autokurier
Auf Anfrage
Nationale Behörden & Notar
Notarielle Beglaubigung
CHF 30.00.-
Staatskanzlei
CHF 30.00.-
Handelskammer
CHF 30.00.-
Bundeskanzlei
CHF 20.00.-
Ausländische Behörde

Wir können Legalisierungen bei allen beliebigen Konsulaten für Sie einholen. Die Preise ändern sich laufend und sind abhängig von der Art des Dokumentes. Kontaktieren Sie uns für eine detaillierte Offerte per E-Mail oder telefonisch.

Non-Swiss Dokumente

Wenn ein Dokument ursprünglich nicht in der Schweiz ausgestellt wurde, muss es im entsprechenden Land legalisiert werden. Durch unser internationales Partnernetzwerk können wir für die meisten Länder einen solchen Service anbieten. Die Preise variieren von Land zu Land. Kontaktieren Sie uns für eine Offerte.

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